Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bader Sicherheitstechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsumfang
Bader Sicherheitstechnik erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Planung und Beratung von Sicherheitslösungen;
- Verkauf und Lieferung von Überwachungskameras, Netzwerktechnik und Zubehör;
- Installation und Konfiguration von Kamerasystemen;
- Einrichtung von Netzwerken und WLAN-Systemen;
- Installation von Alarmanlagen und Sensorik;
- Smart-Home-Integration;
- Fernwartung und Support;
- Dokumentation und Einweisung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- notwendige Strom- und Netzwerkanschlüsse vorhanden sind;
- Zugang zu den Installationsorten gewährt wird;
- erforderliche Genehmigungen vorliegen;
- Zugangsdaten und technische Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.
Verzögerungen und Mehraufwendungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert berechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
7. Termine und Fristen
Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferengpässe, höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zur angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen.
8. Abnahme
Installations- und Montageleistungen gelten als abgenommen, wenn die Anlage in Betrieb genommen oder durch den Kunden genutzt wird.
Der Auftragnehmer kann den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Anzeige wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme bei Verbrauchern bleiben unberührt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
- Verschleiß und gewöhnliche Abnutzung;
- unsachgemäße Bedienung;
- Überspannung, Blitzschlag oder sonstige äußere Einwirkungen;
- Veränderungen oder Eingriffe durch Dritte;
- eigenmächtige Änderungen oder Erweiterungen durch den Kunden.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer schuldet nicht den Erfolg der Verhinderung von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Brand oder sonstigen Schadensereignissen, sondern ausschließlich die fachgerechte Lieferung, Installation und Konfiguration der vereinbarten Systeme.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
11. Keine VdS-zertifizierte Sicherheitsanlage
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt es sich bei den gelieferten oder installierten Systemen nicht um VdS-zertifizierte Einbruchmeldeanlagen.
Die Systeme dienen der Überwachung, Abschreckung und Benachrichtigung und ersetzen keine behördlich vorgeschriebenen oder versicherungstechnisch geforderten Sicherheitseinrichtungen.
12. Datenschutz und Videoüberwachung
Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der installierten Systeme verantwortlich.
Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass:
- datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden;
- erforderliche Hinweisschilder angebracht werden;
- keine unzulässigen Bereiche überwacht werden;
- notwendige Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen vorliegen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die aus der Nutzung der Systeme durch den Kunden entstehen.
13. Software, Cloud-Dienste und Herstellerdienste
Bader Sicherheitstechnik übernimmt die technische Einrichtung und Konfiguration der Systeme.
Für Leistungen Dritter, insbesondere Cloud-Dienste, Server, Apps, Firmware-Updates, Herstelleränderungen oder die Verfügbarkeit des Internetanschlusses, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für eine dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktion.
Änderungen oder Einschränkungen durch Hersteller oder Dienstanbieter begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
14. Fremdgewerke und Brandschutz
Der Auftragnehmer führt keine genehmigungspflichtigen Elektroinstallationen oder brandschutztechnischen Maßnahmen aus, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Arbeiten durch zugelassene Fachbetriebe ausführen zu lassen.
15. Support und Fernwartung
Supportleistungen erfolgen nach Aufwand, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag besteht.
Fernwartungen erfolgen ausschließlich mit Zustimmung des Kunden.
Für Störungen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers wird keine Haftung übernommen.
16. Zusatzleistungen und Mehraufwand
Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen, Änderungen oder Mehraufwand werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Hierzu zählen insbesondere:
- zusätzliche Anfahrten;
- nachträgliche Änderungswünsche;
- Erweiterungen bestehender Anlagen;
- Fehlersuchen an Fremdsystemen;
- zusätzliche Konfigurationsarbeiten.
17. Kündigung und Stornierung
Im Falle einer Kündigung oder Stornierung sind bereits erbrachte Leistungen entsprechend dem bisherigen Leistungsstand zu vergüten.
Bereits bestellte oder speziell beschaffte Hardware sowie dadurch entstandene Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Bader Sicherheitstechnik.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.